Infos zum eTA für Deutsche zur Einreise nach Neuseeland

Passvoraussetzungen für die Beantragung einer eTA durch Inhaber eines deutschen Passes zur Einreise nach Neuseeland

Einreise nach Neuseeland – Die Bundesrepublik Deutschland gehört zu den Ländern, die über ein  Visaverzichtsabkommen mit Neuseeland verfügen. Deutsche Passinhaber können für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten visafrei nach Neuseeland einreisen. Neuseelands Einwanderungsbestimmungen sind streng, insbesondere in Bezug auf Beschäftigung. Deutsche Besucher dürfen daher nicht ohne vorherige Genemigung in Neuseeland arbeiten. 

Einreise nach Neuseeland

Sie benötigen bei der Einreise nach Neuseeland

Deutsche Passinhaber müssen den Einwanderungsbeamten davon überzeugen, dass sie die Einwanderungsbestimmungen zur Einreise nach Neuseeland einhalten und Folgendes vorlegen:

  • einen gültigen, lesbaren sowie unbeschädigten Reisepass
  • Rückflugtickets oder gültige Weiterflugtickets in ein Land, für das sie ein gültiges Visa oder ein generelles Eintrittsrecht besitzen
  • einen Reisepass, der mindestens einen Monat ab dem Zeitpunkt der Ausreise aus Neuseeland gültig ist
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für die Dauer des Besuchs
 
 

Reisende aus der Bundesrepublik Deutschland, welche eine elektronische Reisegenehmigung benötigen zur Einreise nach Neuseeland

  • Bei Ankunft mit einem Kreuzfahrtschiff, unabhängig von der Nationalität
  • Die Besatzung des Kreuzfahrtschiffs oder der Fluggesellschaft: Die mit der Beschäftigung verbundene ETA ist für die Einresise nach Neuseeland für bis zu 5 Jahre gültig. Arbeitgeber sollten eine eTA für alle arbeitenden Besatzungs- und Positionierungsmitglieder beantragen, die im Rahmen ihrer Beschäftigung nach Neuseeland einnreisen. Dabei sollten sie die Massen-Upload-Funktion verwenden, womit mehrere Anträge in einer einzigen Transaktion abgewickelt werden können.
  • Ständige Bewohner Australiens
  • Reisende, die Transit über den Flughafen Auckland reisen, unabhängig davon, ob Neuseeland ihr Endziel ist oder nicht

Bürger der Bundesrepublik Deutschland benötigen für die Einreise nach Neuseeland kein Visum, wenn sie ein eTA besitzen und:

  • sie für 3 Monate oder weniger als vollwertige deutsche Staatsbürger das Land besuchen
  • sie nicht für ärztliche Beratung oder Behandlung reisen

Wer benötigt die elektronische Reisegenehmigung zur Einreise nach Neuseeland?

  • Ständige Bewohner Australiens die keine Australischen Staatsbürger sind
  • Jeder Bürger eines Landes, in dem eine Befreiung von der Visumpflicht besteht, einschließlich Deutschland
  • Passinhaber eines Landes, für das ein Visumverzicht gewährt wird, einschließlich Deutschland, welche (im Transit) über den Flughafen Auckland reisen, unabhängig davon, ob Neuseeland ihr endgültiges Ziel ist
  • Alle Passagiere, die mit einem Kreuzfahrtschiff ankommen, ungeachtet ihrer Nationalität
  • Kreuzfahrtschiffbesatzung und Flugbesatzungsmitglieder: Die mit der Beschäftigung verbundene ETA ist bis zu 5 Jahre gültig. Arbeitgeber sollten eine elektronische Reisegenehmigung im Namen aller arbeitenden Mitglieder und der Positionierungsteams beantragen, die im Rahmen ihrer Beschäftigung nach Neuseeland reisen, und die Massen-Upload-Funktion verwenden, um mehrere Bewerber in einer einzigen Transaktion abzuwickeln.

Staatsangehörige von Ländern, in denen ein Visumverzicht besteht, einschließlich deutscher Staatsbürger, benötigen für die Einreise nach Neuseeland kein Visum, wenn sie:

  • das Land für 3 Monate oder weniger besuchen
  • deutsche Staatsbürger sind
  • sie das Land nicht zu ärztlichen Beratungen oder Behandlungen besuchen
  • ab dem 01. Oktober 2019 – wenn Sie ein eTA besitzen

Dies sind die Länder, in denen die Befreiung von der Visumpflicht besteht:

Länder der Europäischen Union (einschließlich Deutschland):

Andorra
Belgien
Bulgarien
Dänemark
Deutschland
Estland
Brunei
Bulgarien
Chile
Dänemark
Deutschland
Estland
Finnland
Frankreich
Griechenland
Irland
Italien
Kroatien
Lettland
Liechtenstein
Litauen
Luxemburg
Malta
Monaco
Niederlande
Norwegen
Österreich
Polen
Portugal
Rumänien
San Marino
Slowakei
Slowenien
Spanien
Schweden
Schweiz
Tschechische Republik
Ungarn
Zypern

Andere Länder:

Argentinien
Bahrain
Brasilien
Brunei
Chile
Hongkong
Island
Israel
Japan
Kanada
Katar
Kuwait
Macau
Malaysia
Mauritius
Mexiko
Oman
Saudi Arabien
Seychellen
Singapur
Republik Südkorea
Taiwan
Vereinigte Arabische Emirate
Vereinigte Staaten
Uruguay
Vatikanstadt

Bürger der folgenden Länder müssen vor der Einreise nach Neuseeland als Transitpassagier kein Visum beantragen (Transitzeit weniger als 24 Stunden):

Bahamas
Bermuda
Bolivien
Costa Rica
Ecuador
Indonesien
Kiribati
Kolumbien
Nauru
Palau
Panama
Papua Neu-Guinea
Paraguay
Peru
Philippinen
Republik der Marshallinseln
Samoa (westlich)
Salomon-Inseln
Thailand
Tonga
Tuvalu
Vanuatu
Venezuela

Reisende, die keine eTA zur Einreise nach Neuseeland benötigen

  • Neuseeländische Bürger, die mit einem neuseeländischen Pass reisen
  • Neuseeländische Staatsbürger, die mit einem ausländischen Pass reisen, welcher den Passinhaber als Neuseeländer anerkennt
  • Jeder, der ein Visum beantragen muss oder bereits ein Visum besitzt
  • Australische Staatsbürger, die mit australischen Pässen reisen
  • Mitglieder einer Besatzungstruppe und verbundene Besatzungsmitglieder, die im Rahmen des Antarktis-Abkommens reisen
  • Besatzung eines ausländischen Frachtschiffes
  • Gäste der neuseeländischen Regierung

Neuseeland und das Visa Waiver-Programm

Viele Länder unterliegen Abkommen, welche es ihren Bürgern ermöglichen, nach Neuseeland einzureisen, ohne zuvor ein Besuchervisum beantragen zu müssen. Dazu zählt auch die Bundesrepublik Deutschland. Bestimmte Einreisebestimmungen gelten trotzdem auch für die Bürger dieser Länder, welche bei der Ankunft auch eine Einreisekarte für Reisende in Neuseeland ausfüllen müssen. Das eTA für Reisende aus den Ländern, die von der Visumpflicht befreit sind, erlaubt die Einreise nach Neuseeland für bis zu 3 Monate (6 Monate für Bürger des UK).

Diese Zulassungsvoraussetzungen zur Einreise nach Neuseeland sind:

  • ein gültiger Reisepass und Reisedokumente
  • Rück- oder Weiterflugticket, welches vor der Reise nach Neuseeland erworben wurde. Während Antragsteller für ein Besuchervisum ausreichend Mittel für den Aufenthalt im Land nachweisen müssen, müssen Reisende, die von der Visumpflicht befreit sind, vor der Ankunft im Land im Besitz eines Tickets zur Weiter- oder Rückreise sein
  • Nachweis ausreichender Mittel für die Dauer des Aufenthalts in Neuseeland
  • Ausgefüllte Einreisekarte für Reisende in Neuseeland, in welcher der Inhaber eine gute Gesundheit und einen guten Charakter bestätigt

Die Neuseeland Einreisekarte für Reisende ist an allen Flughäfen in Neuseeland, aber auch waehrend des Fluges oder der Kreufahrt erhältlich.

Vorteile der elektronischen Reisegenehmigung für Neuseeland

 

Neuseeland Wie funktioniert die elektronische Reisegenehmigung oder eTA Mit der Einführung des Systems für die elektronische Einreisegenehmigung soll der Einreiseprozess in Neuseeland vereinfacht werden. Die Zahl der Besucher, die jährlich die neuseeländischen Grenzen überschreiten, entspricht fast der Zahl der ständigen Einwohner Neuseelands. Viele Reisende sind derzeit von der Erteilung eines Visums für die Einreise nach Neuseeland befreit. Dies führt dazu, dass ein erheblicher Prozentsatz der Reisenden nach Neuseeland einreist, ohne Informationen vorgelegt zu haben, welche ein Visuminhaber vorlegen muss. Die neuseeländischen Behörden haben dementsprechend die Notwendigkeit erkannt, die Einreise in das Land und somit seine Sicherheit entsprechend effizienter zu gestalten.

Es geht letztendlich um Sicherheit

Durch die eTA wird sichergestellt, dass die Behörden Gelegenheit erhalten, Personen zu überprüfen bevor sie Ihre Reise nach Neuseeland starten. Auf diese Weise verfügt das Einwanderungssystem über zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen, mit denen die bestehenden Einwanderungsrisiken verringert werden. Der an den Grenzen durchgeführte Prozess wird mit der Umsetzung der ETA aufgrund der zusätzlichen Informationen, welche die Grenzbeamten zur Verfügung gestellt bekommen, schneller abgewickelt werden können. Neuseelands Grenzen werden als Instrument und Mechanismus zum Sammeln von Informationen über Reisende zusätzlich gesichert.  Dies resultierend davon, dass nun ausländische Besucher detailliertere Informationen bereitstellen müssen, bevor sie ihr Heimatland verlassen. Man hofft, dass berechtigte Besucher, wenn sie die bequeme Vorregistrierung abgeschlossen haben, eine angenehmere Einreise nach Neuseeland und ein generell verbessertes Reiseerlebnis in Neuseeland haben.

Einreisebestimmungen für Neuseeland

ETA-Anträge werden anhand der folgenden Anforderungen geprüft oder abgelehnt:

Allgemeine Bestimmungen zur Einreise nach Neuseeland:

  • Gültiger Reisepass
  • Beginnend am 01. Oktober 2019 ein eTA 
  • Obligatorische Reisedokumente
  • Falls die Einreise mit einem Visum erfolgt, eine ausgedruckte Kopie des Visums und des Passes, mit dem man sich für das Visum beworben hat
  • Ein Rück- oder Weiterflugticket in Ihr nächstes Zielland. Der Einwanderungsbeamte muss die Gültigkeit des Visums oder eTA für die Einreise in das nächste Zielland überprüfen
  • Ausreichende Mittel für die Dauer des Besuchs gemäß der Reisevisum-Beschränkungen
  • Guter allgemeiner Gesundheitszustand, keine medizinische Bedrohung für Personen in Neuseeland
  • Keine Gefahr einer finanziellen Belastung des neuseeländischen Gesundheitsdienstes oder des Staates generell

Ein Visum oder eine Reisegenehmigung für die Einreise nach Neuseeland könnten in den folgenden Fällen abgelehnt werden wenn:

  • die Einreise nach Neuseeland für die Person verboten ist
  • der Verdacht besteht, daß eine Straftat begangen werden könnte
  • eine Straftat durch den Antragstelle begangen wurde, welche zu einer Gefängnisstrafe von mehr als fünf Jahren führte
  • eine Straftat in den letzten 10 Jahren durch den Antragsteller begangen wurde und zu einer Gefängnisstrafe von mehr als 12 Monaten geführt hat;
  • der Antragsteller aus einem anderen Land bereits abgeschoben wurde, oder die Auslieferung dea Antragstellers aus einem anderen Land beantragt wurde
  • durch den Antragsteller eine Sicherheitsbedrohung oder eine potenzielle Bedrohung für die öffentliche Ordnung oder die allgemeine Ordnung besteht

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Visa-Waiver-Land. Daher verlangt Neuseeland von Reisenden aus diesem Land, welche nach Neuseeland einreisen wollen,m die folgenden Voraussetzungen:

  • ab dem 01. Oktober 2019 ein eTA oder ein Visum für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten, das besagt, dass der Besuch mit einem „rechtmäßigen Zweck“ ist und von den Einwanderungsbeamten bei der Einreise bestätigt wird.
  • ein Rück- oder Weiterflugticket
  • Nachweis ausreichender Mittel für die Dauer des Aufenthalts in Neuseelandes bestehtr

 

Wichtige Informationen für Deutsche Staatsbürger, die Neuseeland besuchen

Die Bundesrepublik Deutschland ist einer von Neuseelands größten internationalen Besuchermärkten. Etwa 73 Prozent der deutschen Reisenden besuchen Regionen außerhalb der wichtigsten Tourismuszentren.

  • Neuseelands Biosicherheitsbestimmungen werden strikt durchgesetzt. Für die Einfuhr der meisten Lebensmittel wie Obst, Milchprodukte, Honig, Fleisch und Fleischerzeugnisse können Freiheitsstrafen oder Geldstrafen von bis zu 100 000 USD verhängt werden.
  • Das Mitbringenn von Gegenständen, wie Tierhäute, Zelte, Holzprodukte, Schuhe, Golfschläger und Angelausrüstungen, sollte sorgfältig überdacht werden, und nach der Ankunft mit der Karte für Reisende abgeglichen werden.
  • Werfen Sie Gegenstände, bei denen Sie sich nicht sicher sind entweder in die am Flughafen bereitgestellten Mülleimer oder melden Sie sie bei einem Beamten des Landwirtschaftsministeriums bei der Einreise an.
  • Die Internetseite des neuseeländischen Zolls enthält Beschränkungen für Medikamente, die nach Neuseeland gebracht werden dürfen. Verschreibungspflichtige Medikamente müssen auf der Passagierankunftskarte angegeben werden.
  • Besucher der Insel Niue benötigen möglicherweise ein Zertifikat für Gelbfieber. Konsultieren Sie das National Travel Health Network zur Klärung.